LEISTUNGEN |
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KÜNSTLERSOZIALKASSE Die KSK gehört zweifelsfrei zu den tragenden Säulen der Institutionen, die sich an den Kosten der sozialen Absicherung der Freien in den Kommunikations-, Medien- und Kulturberufen beteiligen. Die Künstlersozialkasse übernimmt wie ein Arbeitgeber die Hälfte der Kosten für die gesetzliche Kranken-, Renten-, und Pflegeversicherung der Freien. Das Besondere daran ist, dass die KSK für den zu zahlenden Beitrag nicht den Bruttoverdienst zu Grunde legt, sondern lediglich den Gewinn, also Umsatz minus Kosten. Die KSK selbst ist kein Leistungsträger. Sie prüft, wer unter das Künstlersozialversicherungsgesetz fällt, zieht die Beiträge ein, und leitet diese an die Leistungserbringer wie Krankenkasse, Gesetzliche Rentenversicherung und Pflegeversicherung weiter. Auch privat Krankenversicherte erhalten von der KSK einen Zuschuss und zwar den Anteil, den sie auch an die gesetzliche Kasse zahlen müsste. Da der Antrag für die Künstlersozialkasse allein sechs Seiten umfasst, sollten Sie unsere professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Die offiziellen Ausfüllhinweise bieten leider wenig Aufschluss über die „Hürden“ zwischen den Zeilen. Erfahrungsgemäß führt unser Einschalten dazu, dass sich die Bearbeitungsdauer bei der KSK erheblich verkürzt und oftmals sogar unnötige Kosten vermieden werden. Leistungen Übersicht |
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